Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den „IHS Schutzbrief"
Stand: 07/2026
Pezer Bau GmbH, Lanter 6, 46569 Hünxe, handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung „IHS Instandhaltungsservice" (nachfolgend „IHS")
§ 1 Geltungsbereich; Vertragspartner; Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für den Abschluss und die Durchführung des Service-Abonnements „IHS Schutzbrief" zwischen der Pezer Bau GmbH, Lanter 6, 46569 Hünxe (handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung „IHS Instandhaltungsservice"), und ihren Kunden (nachfolgend „Mitglied").
(2) Mitglied kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IHS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand; Rechtsnatur des Schutzbriefs
(1) Der IHS Schutzbrief ist ein entgeltlicher Servicevertrag, dessen wesentliche Hauptleistung in der Vorhaltung eines jederzeit erreichbaren Notdienstes sowie der bevorzugten Einsatzdisposition besteht. Zusätzlich erhält das Mitglied die Möglichkeit, im Rahmen dieses Vertrags ein jährliches Dienstleistungskontingent für die in § 4 beschriebenen Leistungen zu nutzen. Gegen Zahlung des Jahresbeitrags (§ 6) erhält das Mitglied:
- die ständige Vorhaltung eines Notdienstes (24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr) mit bevorzugter Disposition im Notfall (Bereitschaftsleistung) sowie
- ein Dienstleistungskontingent in Höhe von 500,00 EUR je Mitgliedsjahr für Notfalleinsätze nach Maßgabe der §§ 4 und 5.
(2) Der Jahresbeitrag wird überwiegend für die dauerhafte Vorhaltung der Einsatzbereitschaft, der personellen und organisatorischen Ressourcen sowie der jederzeitigen Erreichbarkeit und bevorzugten Einsatzdisposition geschuldet. Das Dienstleistungskontingent stellt lediglich eine ergänzende Leistung innerhalb dieses Servicevertrags dar.
(3) Kein Versicherungsvertrag: Der IHS Schutzbrief ist kein Versicherungsprodukt und begründet keinen Versicherungsschutz. IHS erbringt ausschließlich eigene Dienst- und Werkleistungen (ggf. durch qualifizierte Nachunternehmer als Erfüllungsgehilfen, § 4 Abs. 7). Eine Erstattung von Geldbeträgen, Rechnungen Dritter oder sonstigen Aufwendungen des Mitglieds erfolgt nicht (§ 5 Abs. 6).
(4) Objektbezug: Der Schutzbrief gilt ausschließlich für das im Vertrag benannte Objekt (Wohnung, Haus oder Gewerbeeinheit) innerhalb des Einsatzgebiets (§ 4 Abs. 2). Für weitere Objekte ist jeweils ein eigener Schutzbrief abzuschließen. Ein Wechsel des Objekts (z. B. bei Umzug innerhalb des Einsatzgebiets) ist mit Zustimmung von IHS in Textform möglich.
§ 3 Vertragsschluss; Widerrufsrecht für Verbraucher; Leistungsbeginn
(1) Die Darstellung des IHS Schutzbriefs auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt zustande, indem das Mitglied den Abschluss beantragt (online, in Textform oder persönlich) und IHS den Antrag durch Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
(2) Widerrufsrecht: Ist das Mitglied Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz (z. B. online, telefonisch) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten – insbesondere Beginn und Ausübung des Widerrufsrechts sowie die Widerrufsfolgen – ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (Anlage), die dem Verbraucher bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(3) Notfalleinsatz während der Widerrufsfrist: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass IHS bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung – insbesondere mit einem Notfalleinsatz – beginnt, gilt: Widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend, schuldet er IHS für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn IHS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch IHS verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Leistungsbeginn: Ansprüche auf Notfalleinsätze und auf das Dienstleistungskontingent bestehen ab dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens jedoch ab vollständigem Eingang des Jahresbeitrags bei IHS. Die Bereitschaftsleistung (§ 2 Abs. 1 lit. a) wird ab Vertragsbeginn vorgehalten.
§ 4 Leistungen des IHS Schutzbriefs
(1) Erreichbarkeit und Entsendung: IHS hält für Mitglieder an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr eine Notdienst-Rufnummer bereit. Im Notfall (Absatz 3) entsendet IHS schnellstmöglich einen qualifizierten Monteur; Mitglieder werden bei der Einsatzdisposition gegenüber Nicht-Mitgliedern bevorzugt berücksichtigt. Konkrete Eintreff- oder Reaktionszeiten sind keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, sie werden im Einzelfall ausdrücklich vereinbart. Die Einsatzdisposition erfolgt nach Dringlichkeit, Verfügbarkeit geeigneter Monteure und den tatsächlichen Einsatzbedingungen. Absatz 8 bleibt unberührt.
(2) Einsatzgebiet: Der Notdienst wird für Objekte im Umkreis von 50 km um den Standort Kreuzeskirchstr. 21, 45127 Essen erbracht („Einsatzgebiet"). Das vertragsgegenständliche Objekt muss innerhalb des Einsatzgebiets liegen.
(3) Notfall-Definition: Ein Notfall im Sinne dieser AGB ist ein plötzlich eintretendes Ereignis am vertragsgegenständlichen Objekt, das ein unverzügliches Eingreifen erfordert, um einen erheblichen Schaden abzuwenden, eine akute Gefahr zu beseitigen oder die Nutzbarkeit wesentlicher Grundfunktionen des Objekts (Zugang, Stromversorgung, Wasserver- oder -entsorgung) wiederherzustellen. Kein Notfall sind insbesondere planbare Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten sowie bloße Komfortbeeinträchtigungen ohne Schadens- oder Gefahrenpotenzial.
(4) Abgedeckte Notfall-Leistungen: Das Dienstleistungskontingent (§ 5) kann ausschließlich für die folgenden vier Notdienst-Leistungen eingesetzt werden:
- Schlüsseldienst – fachgerechte, möglichst zerstörungsfreie Türöffnung bei Aussperrung am vertragsgegenständlichen Objekt. Nicht umfasst sind: Einsätze bei Vorliegen von Einbruchsspuren oder an gewaltsam aufgebrochenen Türen (hier ist vorrangig die Polizei einzuschalten; eine anschließende Beauftragung von IHS außerhalb des Schutzbriefs bleibt möglich) sowie Türöffnungen ohne Nachweis der Zutrittsberechtigung (§ 9 Abs. 3).
- Elektronotdienst – Störungsbeseitigung an der elektrischen Anlage des Objekts ab Sicherungskasten (Zähler-/Verteilerschrank) nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen VDE-Bestimmungen. Nicht umfasst sind: Schäden durch Brand, Blitzschlag oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse sowie Arbeiten vor dem Sicherungskasten bzw. am Hausanschluss (Zuständigkeit des Netzbetreibers).
- Klempner-Notdienst (Sanitär) – Soforthilfe bei akuten Sanitärnotfällen am Objekt, z. B. Rohrbruch oder unkontrolliertem Wasseraustritt, einschließlich Notabdichtung bzw. provisorischer Instandsetzung. Nicht umfasst sind: Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Drittverschulden), z. B. angebohrte Leitungen oder von Dritten verursachte Feuchtigkeitsschäden.
- Rohrreinigung – Beseitigung von Abflussverstopfungen innerhalb der Wohnung bzw. Einheit (insbesondere Küche, WC, Bad). Nicht umfasst sind: Verstopfungen der Grund-, Sammel- oder Hauptleitungen des Gebäudes sowie des öffentlichen Abwassernetzes.
(5) Umfang der Notfallmaßnahme: Die Leistung im Notfall ist auf die Abwehr der Gefahr bzw. die Wiederherstellung der Grundfunktion gerichtet (Notmaßnahme, ggf. Provisorium). Weitergehende Instandsetzungs-, Folge- oder Verschönerungsarbeiten sind nicht Gegenstand des Schutzbriefs und können gesondert beauftragt werden (§ 7 Abs. 2).
(6) Material: Im Rahmen des Einsatzes verwendetes Klein- und Verbrauchsmaterial wird nach den jeweils gültigen IHS-Verrechnungssätzen (§ 6 Abs. 2) berechnet und nach § 5 verrechnet. Größere Ersatzteile und Komponenten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Mitglied beschafft und eingebaut.
(7) Nachunternehmer: IHS ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Nachunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
(8) Außergewöhnliche Umstände: Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetterlagen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördlichen Anordnungen) oder bei außergewöhnlicher gleichzeitiger Einsatzhäufung kann sich die Entsendung verzögern. IHS informiert das Mitglied in diesem Fall über die voraussichtliche Wartezeit. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
§ 5 Dienstleistungskontingent; Verrechnung; Verfall
(1) Höhe und Zweckbindung: Das Mitglied erhält je Mitgliedsjahr ein Dienstleistungskontingent in Höhe von 500,00 EUR (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Das Kontingent kann ausschließlich für Notfalleinsätze nach § 4 Abs. 4 am vertragsgegenständlichen Objekt eingesetzt werden.
(2) Verrechnung: Die im Rahmen eines Notfalleinsatzes anfallenden Kosten – Arbeitszeit nach Aufwand, Anfahrt, etwaige Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Material – werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Beauftragung des jeweiligen Einsatzes gültigen IHS-Verrechnungssätze (§ 6 Abs. 2) berechnet und in der Reihenfolge ihres Anfalls mit dem Dienstleistungskontingent verrechnet. Das Mitglied kann die geltenden Verrechnungssätze vor jeder Beauftragung erfragen (§ 6 Abs. 3). Das Mitglied erklärt sich mit der Verrechnung der nach dem jeweils gültigen Preisblatt anfallenden Einsatzkosten gegen das Dienstleistungskontingent einverstanden.
(3) Einsatzabrechnung: Nach jedem Einsatz erhält das Mitglied eine nachvollziehbare Einsatzabrechnung, aus der die verrechneten Positionen und das verbleibende Restkontingent hervorgehen.
(4) Verfall: Das Dienstleistungskontingent ist an das jeweilige Mitgliedsjahr gebunden. Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt mit Ablauf des jeweiligen Mitgliedsjahres; es wird weder ausgezahlt noch in das folgende Mitgliedsjahr übertragen. Hintergrund ist, dass der Jahresbeitrag im Wesentlichen die Bereitschaftsleistung nach § 2 Abs. 2 abgilt.
(5) Keine Übertragbarkeit: Das Kontingent ist nicht auf Dritte, andere Objekte oder andere Verträge übertragbar. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
(6) Keine Fremdkostenerstattung: Beauftragt das Mitglied selbst Dritte mit Notfall- oder sonstigen Leistungen, besteht kein Anspruch auf Erstattung dieser Fremdkosten oder auf deren Verrechnung mit dem Kontingent.
§ 6 Preise; Verrechnungssätze; Anfahrt; Zuschläge; Zahlungsbedingungen
(1) Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag für den IHS Schutzbrief beträgt 149,00 EUR einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je Mitgliedsjahr und Objekt. Er ist im Voraus fällig und wird nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Verrechnungssätze: Notfalleinsätze und sonstige Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet, d. h. auf Basis der zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen IHS-Verrechnungssätze für Arbeitszeit, Anfahrt, etwaige Zuschläge (Absatz 5) und Material. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Verrechnungssätze gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt beziehungsweise dessen jeweils nach § 10 wirksam geänderten Fassung; sie orientieren sich an der ortsüblichen und angemessenen Vergütung vergleichbarer Handwerks- und Notdienstleistungen (§ 632 Abs. 2 BGB).
(3) Auskunft über die Verrechnungssätze: Das Mitglied kann die jeweils gültigen Verrechnungssätze jederzeit – insbesondere vor Beauftragung eines Einsatzes – bei IHS erfragen. Auf Wunsch nennt IHS die maßgeblichen Verrechnungssätze bereits bei der telefonischen Notfallmeldung vor Entsendung des Monteurs. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verrechnungssätze für die Arbeitszeit werden dem Mitglied vor Vertragsschluss bekannt gegeben.
(4) Anfahrtskosten: Ausgangspunkt der Anfahrtsberechnung ist der Standort 45127 Essen. Die Anfahrt wird nach der tatsächlich gefahrenen Strecke (Hin- und Rückfahrt) zu dem in den Verrechnungssätzen ausgewiesenen Kilometersatz berechnet.
(5) Zuschläge: Für Einsätze in der Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen können Zuschläge auf den Arbeitslohn anfallen. Die Höhe der Zuschläge ergibt sich aus den jeweils gültigen Verrechnungssätzen (Absätze 2 und 3).
(6) Verrechnung mit dem Kontingent: Sämtliche Kosten nach den Absätzen 2 bis 5 werden vorrangig mit dem Dienstleistungskontingent verrechnet.
(7) Zahlungsverzug: Gerät das Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. IHS ist berechtigt, Notfalleinsätze und die Gewährung des Dienstleistungskontingents bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen (§ 320 BGB); die Notdienst-Rufnummer bleibt erreichbar, Einsätze werden in diesem Fall zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen gegen gesonderte Rechnung ausgeführt.
§ 7 Leistungen außerhalb des Kontingents
(1) Überschreitung des Kontingents: Ist das Dienstleistungskontingent aufgebraucht oder reicht es für einen Einsatz nicht aus, werden die darüber hinausgehenden Leistungen (Arbeitszeit, Anfahrt, Zuschläge, Material) nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen IHS-Verrechnungssätzen (§ 6 Abs. 2 und 3) berechnet und dem Mitglied nach dem Einsatz in Rechnung gestellt. Soweit im Einzelfall möglich und zumutbar, weist IHS das Mitglied vor oder während des Einsatzes darauf hin, wenn absehbar ist, dass die Kosten das verbleibende Kontingent übersteigen werden.
(2) Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs: Leistungen, die nicht unter § 4 Abs. 4 fallen (z. B. planbare Reparaturen, weitergehende Instandsetzungen nach einer Notmaßnahme, Leistungen an anderen Objekten), sind nicht Gegenstand des Schutzbriefs. Sie können gesondert beauftragt werden und werden nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen oder nach gesondertem Angebot abgerechnet. Eine Verrechnung mit dem Dienstleistungskontingent findet nicht statt.
§ 8 Laufzeit; Verlängerung; Kündigung
(1) Mitgliedsjahr: Das Mitgliedsjahr ist der Zeitraum von 12 Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn sowie jeder darauf folgende Zeitraum von 12 Monaten. Das Mitgliedsjahr ist zugleich Abrechnungszeitraum für den Jahresbeitrag (§ 6 Abs. 1) und Bezugszeitraum für das Dienstleistungskontingent (§ 5).
(2) Laufzeit und Kündigung bei Verbrauchern: Ist das Mitglied Verbraucher, gilt: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit; er kann sodann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Beitragserstattung bei Verbrauchern: Endet der Vertrag nach Absatz 2 Satz 3 während eines bereits im Voraus bezahlten Mitgliedsjahres, erstattet IHS dem Mitglied den auf den Zeitraum nach Vertragsende entfallenden Teil des Jahresbeitrags zeitanteilig. Soweit der Wert der im laufenden Mitgliedsjahr bereits über das zeitanteilige Kontingent hinaus in Anspruch genommenen Leistungen den Erstattungsanspruch übersteigt, ist IHS berechtigt, den Erstattungsbetrag entsprechend zu kürzen.
(4) Laufzeit und Kündigung bei Unternehmern: Ist das Mitglied Unternehmer, gilt: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des jeweiligen Mitgliedsjahres gekündigt wird.
(5) Form der Kündigung: Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an: info@ihs-instandhaltungsservice.de oder Brief); eine strengere Form ist nicht erforderlich. Wurde der Vertrag über die Website von IHS geschlossen, kann das Mitglied den Vertrag auch über die dort vorgehaltene Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen") kündigen.
(6) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Dienstleistungskontingent bei Vertragsende: Mit Beendigung des Vertrags verfällt ein etwaiges Rest-Kontingent (§ 5 Abs. 4); im Fall des Absatzes 3 gilt die dort geregelte Erstattung des Jahresbeitrags.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Mitglieds
(1) Angaben im Notfall: Das Mitglied hat bei der Notfallmeldung wahrheitsgemäße und möglichst vollständige Angaben zu Art, Ort und Umfang des Notfalls zu machen und für Rückfragen erreichbar zu sein.
(2) Zugang: Das Mitglied hat dem Monteur den Zugang zum Objekt und zu den betroffenen Anlagenteilen zu ermöglichen.
(3) Legitimation bei Türöffnungen: Bei Türöffnungen hat das Mitglied bzw. die anfordernde Person ihre Identität und ihre Zutrittsberechtigung zum Objekt in geeigneter Weise nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Mietvertrag, Eigentumsnachweis, Bestätigung des Vermieters). Kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, ist IHS berechtigt, die Öffnung zu verweigern und ggf. die Polizei hinzuzuziehen. Bereits angefallene Anfahrtskosten werden in diesem Fall nach § 5 Abs. 2 mit dem Dienstleistungskontingent verrechnet, wenn das Mitglied den fehlenden Nachweis zu vertreten hat.
(4) Schadensminderung: Das Mitglied hat im Rahmen des Zumutbaren geeignete Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung zu treffen (z. B. Schließen des Haupt-Absperrhahns bei Wasseraustritt, Abschalten der betroffenen Sicherung).
(5) Missbräuchliche Inanspruchnahme: Fordert das Mitglied einen Einsatz an, obwohl erkennbar kein Notfall im Sinne des § 4 Abs. 3 vorliegt, oder macht es vorsätzlich falsche Angaben, kann IHS die angefallenen Kosten (Anfahrt, Arbeitszeit) nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnen; eine Verrechnung mit dem Dienstleistungskontingent findet in diesem Fall nur statt, soweit das Mitglied dies verlangt und Dienstleistungskontingent verfügbar ist.
§ 10 Änderungen der Preise und dieser AGB
(1) Änderungen zum neuen Mitgliedsjahr: IHS kann den Jahresbeitrag und diese AGB mit Wirkung frühestens zum Beginn des jeweils nächsten Mitgliedsjahres ändern. Änderungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. In der Mitteilung weist IHS auf das Kündigungsrecht des Mitglieds und die Kündigungsfrist hin. Kündigt das Mitglied nicht nach Maßgabe des § 8 zum Wirksamwerden der Änderung, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt; Verbraucher können darüber hinaus jederzeit nach § 8 Abs. 2 Satz 3 kündigen, sofern sich der Vertrag bereits auf unbestimmte Zeit verlängert hat. Änderungen erfolgen ausschließlich aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund gestiegener Personal-, Material-, Energie-, Kraftstoff- oder sonstiger Betriebskosten oder aufgrund gesetzlicher Änderungen.
(2) Verrechnungssätze: Die einsatzbezogenen Verrechnungssätze (§ 6 Abs. 2) unterliegen nicht dem Änderungsverfahren nach Absatz 1. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Sätze, die das Mitglied vor jeder Beauftragung erfragen kann (§ 6 Abs. 3) und die sich an der ortsüblichen und angemessenen Vergütung vergleichbarer Handwerks- und Notdienstleistungen orientieren.
(3) Grenzen: Änderungen nach Absatz 1, die den Leistungsumfang des Schutzbriefs (§§ 4, 5) wesentlich zum Nachteil des Mitglieds einschränken würden, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds.
(4) Umsatzsteuer: Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist IHS berechtigt und verpflichtet, die Bruttopreise entsprechend anzupassen; dies gilt auch innerhalb eines laufenden Mitgliedsjahres.
§ 11 Haftung
(1) IHS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von IHS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IHS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie.
(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IHS der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von IHS für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IHS.
(5) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Mitglieds ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Datenschutz
IHS verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds zur Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), insbesondere zur Einsatzdisposition, Abrechnung und Vertragsverwaltung. Einzelheiten – auch zu den Rechten der betroffenen Personen – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von IHS, abrufbar unter www.ihs-instandhaltungsservice.de/datenschutz.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Verbraucherstreitbeilegung: IHS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(2) Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist das Mitglied Verbraucher, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(3) Gerichtsstand: Ist das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat es keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Pezer Bau GmbH.
(4) Aufrechnung; Zurückbehaltung: Das Mitglied kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mitglied nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Unwirksame Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlage
Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular
I. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Pezer Bau GmbH (IHS Instandhaltungsservice), Lanter 6, 46569 Hünxe, Telefon: 0201 / 999 79 978, E-Mail: info@ihs-notdienst.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung (z. B. einen Notfalleinsatz) vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
II. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Pezer Bau GmbH
– IHS Instandhaltungsservice –
Lanter 6, 46569 Hünxe
E-Mail: info@ihs-notdienst.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Abschluss des folgenden Service-Abonnements:
IHS Schutzbrief
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Vertrags-/Kundennummer (falls bekannt)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Ort, Datum
(*) Unzutreffendes streichen.